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Erklärung zur Barrierefreiheit nach BayDiV

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments dazu verpflichtet, Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen.

Geltungsbereich

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand dieses Webauftritts gemäß der gültigen Gesetzgebung. Sie gilt für die Website opensource.muenchen.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

  • Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
  • Erstellungsdatum: 20.11.2023
  • Letzte Überprüfung: 20.11.2023

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Kontaktstelle

Landeshauptstadt München
IT-Referat, Team Webmanagement
Telefon: 089 233-782427
E-Mail: webmanagement@muenchen.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage an die Kontaktstelle innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag der betroffenen Nutzer*innen, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern des Webangebots Maßnahmen erforderlich sind.

Die für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastraße 4
80538 München

Telefon: 089 2129-1111
Fax: 089 2129-1113
E-Mail: service@geodaten.bayern.de